Wenn wir eine Arbeitsstunde in Rechnung stellen, heißt das nicht, dass wir in dieser Zeit auch so viel verdienen. Das wäre zu schön, ist aber leider nicht so.
Immer wieder sind Kunden der Meinung, dass Handwerker zu teuer sind. Der scheinbar hohe Stundenverrechnungssatz gerät dabei oft in die Kritik. Ein Ende der Preisspirale wird zwar stets gefordert, ist derzeit jedoch nicht in Sicht. Zu beachten ist, der Stundenverrechnungssatz ist nicht der Stundenverdienst bei uns im Unternehmen.
So müssen wir kalkulieren
Berechnen wir beispielsweise eine Arbeitsstunde mit 50,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer, die Sie als Kunde zusätzlich bezahlen müssen), so sind davon 14,50 Euro
Stundenlohn, 14,74 Euro Lohnnebenkosten und 19,06 Euro Gemeinkosten darin enthalten. Uns verbleiben 2,20 Euro
Gewinn.
Was erhält unser Mitarbeiter ausbezahlt?
bei einem Bruttolohn von 14,50 Euro
Was sind Lohnnebenkosten?
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht, nicht verrechenbare Zeiten
Was sind Betriebliche Gemeinkosten?
Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV, Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten.
Vernünftige Löhne bezahlen
Damit wir unseren Mitarbeitern vernünftige Löhne bezahlen können (und das sehen wir als unsere Pflicht an), ist die Verrechnung dieses Stundensatzes für Handwerksbetriebe notwendig.